In den vergangenen Jahren wurde das Angebot des ÖPNV sowohl zeitlich als auch örtlich mehrfach an die geänderten Erfordernisse (neue Wohnlagen in der Region, veränderte Schülerströme) angepasst, so dass die Forderung „kurze Wege zwischen Wohnung und Haltestelle sowie zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz oder Schule“ weitreichend umgesetzt werden konnte.
Allerdings wird auch im ländlichen Raum immer häufiger auf Seiten der Kunden und der Politik die Forderung nach durchgängigen „Mobilitätsketten“ laut.
Ziel der Förderung
Zur Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse einerseits und zur Steigerung des Benutzungsgrades des ÖPNV andererseits müssen die „Nahtstellen“ so attraktiv wie möglich gemacht werden. Die west plant daher den Aufbau eines Netzes von Mobilitätsstationen in Wohngebieten, Stadt- und Ortsteilen, Gewerbegebieten sowie an zentralen Punkten der Kernstädte, um auf folgende Anforderungen eine schlüssige Antwort geben zu können:
- Förderung der Nahmobilität,
- Unterstützung des Trends „Nutzen statt besitzen“,
- Entlastung im Ruhenden Verkehr,
- Angebot einer finanzierbaren Mobilität für alle,
- Stärkung multimodaler Mobilität,
- Stärkung des Umweltverbunds,
- Entlastungseffekte bei den Schadstoffemissionen,
- Förderung einer neuen Mobilitätskultur.
Die Einrichtung von Mobilitätsstationen/Mobilstationen fördert ein Plus an zusätzlicher Mobilität und gilt als adäquates Mittel, einen seit einigen Jahren erkennbaren Trend für sich zu nutzen und das multimodale Denken, mit verschiedenen Verkehrsmitteln die Wegeketten zurückzulegen, weiter zu unterstützen. Ziel ist dabei, jedes Verkehrsmittel mit seinen jeweiligen Stärken gezielt einzusetzen und insgesamt die Umwelt und das Klima, aber auch den eigenen Geldbeutel zu schonen. Die neue Mobilität könnte den Wegbereiter für den Kreis Heinsberg und die angeschlossenen Städte darstellen, zu einem weiteren Markenzeichen für eine offene und moderne Region zu werden.
Ergebnisse
Eine Mobilitätsstation ist Ausgangspunkt oder Verknüpfungspunkt, an dem Fahrzeuge der verschiedenen Verkehrsmittel (Kraftfahrzeuge oder Fahrräder) für unterschiedliche Nutzungen im Angebot sind. Die Autos stehen dabei in Form von Carsharing zur Verfügung; ergänzt wird dies durch Fahrradverleihstationen, bei denen die Fahrräder als öffentliches Miet-System (Leihfahrräder) vor Ort verfügbar sind.
Um kontinuierliche Wegeketten auch unter Einbeziehung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen, ist es naheliegend, diese Verleihstationen mit Haltepunkten und Haltestellen dieses Verkehrsträgers zu kombinieren. Diese sollen den Nutzern ermöglichen, ihre Wege zurückzulegen und dabei ein weiteres Produkt des Umweltverbundes nutzen zu können.
Die Fahrradverleihstationen, die in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen bzw. dem Bahnhof errichtet werden sollen, stellen eine optimale Ergänzung des ÖPNV-Angebotes dar und erhöhen die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs.
Daher hat die west geplant, in folgenden Kommunen und an folgenden Stellen entsprechende Mobilitätsstationen einzurichten:
- in Erkelenz am Bahnhof,
- in Geilenkirchen auf dem Parkplatz der west,
- in Heinsberg am Busbahnhof,
- in Hückelhoven im Bereich des Gymnasiums / Dr.-Ruben-Straße
- in Wegberg im Bereich des Bahnhofes.
Gefördert durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Förderkennzeichen 67K10565 (ehemals 03K10565)
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Laufzeit (Bewilligungszeitraum)
01.11.2019 – 31.10.2021
Weitere Informationen zum Investitionsprogramm finden Sie hier beim NVR und beim PTJ.
Gefördert durch

Maßnahme: Neubau von Fahrradverleihstationen im Kreisgebiet Heinsberg als Bestandteil von Mobilitätsstationen (150 Stellplätze) (OM 2016 08 370)
Laufzeit (Bewilligungszeitraum)
28.04.2020 – 31.12.2022


